Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtumfang von 160
Unterrichtsstunden, 40 Unterrichtstunden
für die Erstellung einer Hausarbeit bei freier Zeiteinteilung sowie ein dreiwöchiges Praktikum.
Vor der Qualifizierungsmassnahme (Basiskurs) ist ein Orientierungspraktikum zu absolvieren. Dieses hat einen Umfang von 40 Zeitstunden.
Diese Maßnahme befähigt Sie die Aufgaben als zusätzliche Betreuungskräften (im Rahmen des § 53c - ehem. § 87b - SGB XI) in stationären Pflegeeinrichtungen zu erfüllen. Sie werden darauf vorbereitet in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Menschen mit Demenz in stationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
(Alle Angaben vorbehaltlich rechtlicher Änderungen bzw. neuer Richtlinien)
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen (100 Unterrichtsstunden)
Inhalte:
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit
Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkran-kungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie z. B. Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats und
deren Behandlungsmöglichkeiten,
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit
Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängig-keiten von Pflege und Betreuung,
- Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls.
Modul 2: Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung (80 Zeitstunden in 3 Wochen)
Inhalte:
- Das Praktikum erfolgt in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische
Erfahrungen auch in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln. Ist in einer stationären Pflegeeinrichtung eine Pflegefachkraft mit einer
gerontopsychiatrischen Zusatzausbildung beschäftigt, soll dieser nach Möglichkeit die Anleitung und die Begleitung während des Praktikums übertragen werden. Das Praktikum muss nicht in einem Block
absolviert werden, sondern kann zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden.
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen (60 Unterrichtsstunden)
Inhalte:
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
- Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen),
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen,
- Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.
Bei freier Einteilung sind 40 Zeitstunden für die Erstellung eines Themenbezogenen Betreuungskonzeptes in Teamarbeit vorgesehen.
Die regelmäßige Fortbildung umfasst jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen ist.
Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere
- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
- Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,
- Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,
- die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,
- Phantasie, Kreativität und Flexibilität,
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen,
- psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen,
- Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
- Teamfähigkeit,
- Zuverlässigkeit.
Auf Anfrage
Eine Betreuungskraft nach 45b beaufsichtigt, unterstützt und begleitet hilfebedürftige Menschen bei der Bewältigung des Alltags in ihrem häuslichen Umfeld. Dieses kann beispielsweise sein:
Die Qualifikation nach 45b ist dann die richtige Wahl, wenn Sie nur gelegentlich oder nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben wollen.
Bei Arbeitsangeboten von caritativen Einrichtungen, die als "ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung" ausgeschrieben sind, können Sie bis zu 2.400 EUR im Jahr steuerfrei einnehmen.
Auf Anfrage